Ankörungen

Anmeldeformular für die Ankörung vom 23. Okt. 2010


Gaby Burgisser
Dorenbachstrasse 47
4102 Binningen
+41 (0)79 233 83 75
oder gbuergisser@stamm-bau.ch

 

Ankörungen 2010 in Rothrist
Herbst 23 Oktober

Zuchtzulassung

Was braucht es, dass ich meinen Holländischen Schäferhund zur Zucht verwenden kann? Folgende Kriterien müssen erfüllt werden:

  • Eine von der FCI anerkannte Abstammungsurkunde. Bei Importhunden muss sie im Schweizerischen Hundestammbuch registriert sein.
  • Der Hund muss tätowiert bzw. mit Mikrochip gekennzeichnet sein.
  • Er muss an Hüft- und Ellbogengelenken geröntgt werden und dabei mindestens 15 Monate alt sein.
  • Die Röntgenaufnahmen müssen durch die Uni-Tierspitäler Zürich oder Bern ausgewertet werden. Der Befund darf ein HD-Grad von A oder B, sowie einen ED-Befund von 0 oder 1 nicht überschreiten.
  • Es muss eine vom SCHS reglementierte Ankörung bestanden werden. Die Körung besteht aus einem Wesenstest und einer Exterieur-Beurteilung. Die Körung kann ab dem 15. Monat absolviert werden.

Für detaillierte Auskünfte über Zuchtfragen kann man sich jederzeit an den Zuchtwart wenden.

Bericht Ankörung vom 24 Oktober 09

Bericht Ankörung vom 1. November 08

Bericht Ankörung vom 3. Mai 2008

Zuchtwartin SCHS

SCHS